NERC-Netzstandards für Rechenzentren bestehen letzte Abstimmung

Die Regeln, nach denen große Rechenzentren an das nordamerikanische Netz angeschlossen werden und sich dort verhalten müssen, haben die letzte Abstimmung der Branche hinter sich. Zwei Zuverlässigkeitsstandards aus dem NERC-Projekt 2026-02 wurden in der Schlussabstimmung, die laut Zeitplan der NERC vom 9. bis 14. Oktober lief, von den Beteiligten angenommen, wie Utility Dive am 15. Oktober berichtete: CLO-001-1 zu Netzanschluss, Studien und Modelldaten und CLO-002-1 zu Betriebsdaten und Kommunikation. Das Board of Trustees der NERC soll sich im vierten Quartal damit befassen; angenommene Standards gehen danach an die Federal Energy Regulatory Commission.

Ab 50 MW an 100 kV

Beide Standards führen eine neue Art von Anlage ein, die Computational Load Site: Gebäude an einem Standort, die überwiegend IT-Technik für Softwaredienste, KI-Training und -Einsatz, Kryptomining oder andere Rechenarbeit beherbergen und über Betriebsmittel am Übertragungsnetz versorgt werden. Sie gelten, wenn ein solcher Standort eine gesamte Anschlussleistung von 50 MW oder mehr hat und über einen oder mehrere Netzanschlusspunkte mit 100 kV oder mehr gespeist wird. Eigentümer und Betreiber werden zu zwei neuen Funktionen im NERC-Glossar.

Der Anstoß kam aus den Leitwarten. Im Mai gab die NERC eine Level-3-Warnung heraus, die sieben Maßnahmen für die Netzbetreiber bis zum Vorliegen dauerhafter Regeln vorschrieb. Vorausgegangen waren mehrere Ereignisse, bei denen Rechenzentren ihre Last ohne Vorwarnung abwarfen oder ihren Bedarf so schnell schwanken ließen, dass die Stabilität ganzer Regionen gefährdet war. Die NERC erwartet, dass die sommerliche Spitzenlast in zehn Jahren um 224 GW steigt, 24 % über dem Wert von 2025, vor allem wegen der Rechenzentren.

Was der Eigentümer liefern muss

Nach CLO-001-1 müssen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber ihre Anschlussanforderungen für solche Standorte schriftlich festlegen, einschließlich der Abstimmung von Studien und Inbetriebnahme; ein Netzbetreiber ohne einen solchen Kunden hat dafür 45 Kalendertage ab Unterzeichnung einer Studienvereinbarung. Die Planer untersuchen jeden Anschluss stationär, im Kurzschlussfall und dynamisch. Der Eigentümer liefert die Modelldaten, und der Standard legt das Minimum fest: die Parameter, Einstellungen und Fähigkeiten für Abschaltung, Auslösung, Durchfahren von Netzfehlern und Wiederkehr nach einer Störung, den Anteil der IT-Technik an der Last und ihren Verwendungszweck. Die Daten werden mindestens alle 13 Kalendermonate aktualisiert und für den gebauten Zustand nach der Inbetriebnahme. Der Eigentümer muss nachweisen, dass das Modell der installierten Technik entspricht: innerhalb von 365 Tagen nach Inbetriebnahme, innerhalb von 180 Tagen nach jeder Änderung an Hardware, Software, Firmware oder Einstellungen, die das dynamische Verhalten verändert, und danach mindestens alle zehn Jahre.

CLO-002-1 betrifft den laufenden Betrieb. Übertragungsnetzbetreiber, Bilanzkreis- bzw. Regelzonenverantwortliche und Reliability Coordinators legen fest, welche Daten sie von jedem Standort brauchen, und der Standort muss sie liefern. Sein Betreiber muss jede Betriebsanweisung von ihnen befolgen, es sei denn, sie ist physisch nicht umsetzbar oder würde gegen Sicherheits-, Anlagen-, Genehmigungs- oder gesetzliche Vorgaben verstoßen, und er muss es melden, wenn er sie nicht umsetzen kann. Er braucht eine funktionierende Sprechverbindung zu seiner Regelzone und seinem Übertragungsnetzbetreiber sowie Personal, das geschult ist, eine mündliche Anweisung im Notfall zu wiederholen, bevor es handelt.

Wo die Netzersatzanlage ins Spiel kommt

Notstromaggregate kommen in keinem der beiden Standards vor. Wer sie aber mit dem Übersichtsschaltplan eines Rechenzentrums auf dem Tisch liest, landet nach einer Seite bei der Netzersatzanlage. Wenn ein großer Standort bei einer Netzstörung abschaltet oder auslöst, übernimmt meist die UPS die IT-Last, und die Umschaltautomatik übergibt sie an die Aggregate; vom Umspannwerk aus gesehen ist ein Lastblock verschwunden. Die Einstellungen dahinter waren bisher eine Sache zwischen Elektroplaner und Inbetriebnahmeingenieur. Nach CLO-001-1 werden sie zu Daten, die der Netzplaner hat und prüft, und jede Änderung setzt die Nachweisfrist neu in Gang.

Der Betriebsstandard führt zum selben Aggregatehof. An einem Standort mit Notstromaggregaten kann eine Anweisung, die Last zu senken, praktisch eine Anweisung sein, sie zu starten, und die Betriebsstunden der Luftreinhaltegenehmigung wachsen nicht, nur weil der Netzbetreiber darum bittet: PJM brauchte in dieser Woche eine Notfallverfügung des DOE, um darüber hinauszugehen. Betreiber, die Umschalteinstellungen, Inbetriebnahmeprotokolle und Genehmigungsgrenzen in einer Akte führen, die auch die Person am Telefon mit dem Netzbetreiber lesen kann, haben es beim ersten Audit leichter.

Quellen: Utility Dive, NERC, CLO-001-1, endgültiger Entwurf, NERC, CLO-002-1, endgültiger Entwurf

Weitere Beiträge