FERC lehnt PJM-Plan zur Abregelung neuer Rechenzentren zuerst ab

Ein neues Rechenzentrum im PJM-Gebiet kommt vorerst nicht dadurch schneller ans Netz, dass es sich bereit erklärt, als Erstes abgeschaltet zu werden. Am 9. Oktober hat die Federal Energy Regulatory Commission (FERC) den Kern des Plans von PJM Interconnection für den Anschluss von Rechenzentren und anderen Großlasten abgelehnt, wie Utility Dive am 12. Oktober berichtete. Zwei Teile des Antrags nahm die FERC an: PJMs Definition einer Großlast und ein Register dieser Lasten. Der Rest, darunter der Interim Resource Adequacy Service und die Regeln, nach denen eine Last ihre eigene neue Erzeugungskapazität mitbringt, wurde verworfen.

Was PJM beantragt hatte

Im Zentrum des Vorschlags stand der Interim Resource Adequacy Service, kurz IRAS. Eine Großlast hätte sich ohne passende neue Erzeugungskapazität anschließen können, sofern sie akzeptiert, vor einem Netznotfall abgeregelt zu werden. Die ergänzenden Regeln betrafen Lasten, die eigene neue Kapazität mitbringen. Übrig bleibt deutlich weniger: Großlasten sind Anlagen ab 50 MW, und PJM führt ein Register mit Standort, Hochlaufplan und Kapazitätsversorgung jeder einzelnen.

Der Einwand der FERC betraf die Zuständigkeit. Mehrere Bestimmungen legten nach ihrer Auffassung neuen Großlasten, überwiegend Endkunden, direkt Pflichten auf; sie schrieben vor, welche Endkunden abgeregelt werden; und der Vergütungsrahmen lief auf die Festsetzung eines Endkundentarifs hinaus. Das greife in die Zuständigkeit der Bundesstaaten für Endkundentarife ein und scheine Großlasten zu benachteiligen, so die Kommission. Sie ermunterte die Bundesstaaten, an der Frage weiterzuarbeiten, wer abgeregelt werden muss.

Commissioner David Rosner schrieb eine zustimmende Stellungnahme. Er warnte, dass der Ausschluss von IRAS-Lasten aus der Nachfragekurve der Kapazitätsauktion den Markt verzerren könne: PJM würde Überkapazität ausweisen, während Tausende Megawatt unfreiwillig abgeworfen werden. Nicht kritische Rechenzentren sollten seiner Ansicht nach vor Haushalten, Krankenhäusern und Schulen abgeregelt werden, die Rangfolge aber sei Sache der Bundesstaaten, und abgeregelt werden solle erst, wenn die freiwillige Laststeuerung ausgeschöpft ist.

Eine Woche mit knappen Reserven

Die Entscheidung fiel rund fünf Wochen, nachdem die FERC wesentliche Teile von PJMs Vorschlag zur Backstop-Beschaffung abgelehnt hatte. Vier Tage später trat die Anordnung 202-26-50 des Energieministeriums in Kraft, gültig vom 13. bis 16. Oktober; laut Microgrid Knowledge durfte PJM damit als letztes Mittel vor der höchsten Notfallwarnstufe auf Notstromerzeugung an großen Standorten zurückgreifen (wir haben über die Anordnung hier berichtet). Derselbe Bericht beziffert die bis 2038 erwarteten neuen Großlast-Anfragen bei PJM auf rund 70 GW, bei 15 GW seit 2022 verlorener Erzeugung und einer Lücke von 6,8 GW gegenüber dem Zuverlässigkeitsbedarf für 2028/2029.

PJM prüft nach eigenen Angaben die Anordnung und wie sich die Anforderungen der FERC unter Wahrung der Rolle der Bundesstaaten erfüllen lassen. Analysten von Jefferies rechnen mit länger hohen Kapazitätspreisen und halten eine leicht überarbeitete Neuauflage für möglich, wohl unter Führung der Bundesstaaten; Ohio und Pennsylvania seien die Staaten, auf die man achten sollte.

Die Abregelung muss trotzdem irgendwo ankommen

Wer im PJM-Gebiet Netzersatzanlagen spezifiziert, für den ändert die Anordnung die Adresse, nicht die Frage. Ein abgeregeltes Rechenzentrum läuft auf seinen eigenen Notstromaggregaten weiter oder es steht still, und wer für KI-Last baut, plant keinen Stillstand ein. Ob die Regel aus einem Bundestarif oder von einer Regulierungsbehörde des Bundesstaats kommt, das Ergebnis ist dasselbe: mehr Betriebsstunden auf Aggregaten, die für Notfälle gekauft wurden, und eine Luftreinhaltegenehmigung, die sie zulassen muss.

Sicher ist das Register. Standort, Hochlaufplan und Kapazitätsversorgung liegen künftig bei PJM vor, und die Abregelungsregeln der Bundesstaaten werden, wenn sie kommen, auf diese Liste aufbauen. Die Betriebsstundengrenzen in der Genehmigung eines Standorts und seine Kraftstoffversorgung prüft man besser jetzt, solange die Bundesstaaten noch an ihren Entwürfen arbeiten.

Quellen: Utility Dive, Microgrid Knowledge

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